Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend «AGB») finden auf alle durch die Ticketcorner AG (nachfolgend «Ticketcorner») angebotenen Dienstleistungen Anwendung. Mit der Nutzung der Dienstleistungen von Ticketcorner akzeptieren Sie die nachfolgenden Bedingungen unverändert und vollumfänglich.


  • 1.1 Allgemeines
    Gegenstand dieser AGB ist die Nutzung von Dienstleistungen, die Ticketcorner gegenüber Ticketkäufern über die folgenden Verkaufskanäle erbringt: Die Websites wie www.ticketcorner.ch, www.ticketcorner-light.ch und ski.ticketcorner.ch, sowie durch Ticketcorner bereitgestellten Partnerwebsites (nachfolgend «Webshop»), die verschiedenen Mobile-Anwendungen von Ticketcorner, u.a. Ticketcorner App und Ticketcorner Ski App, nachfolgend zusammen «Mobile-Anwendung», von und für Ticketcorner betriebene Bestell-Hotline die von Dritten betriebenen Vorverkaufsstellen (Webshop, Mobile-Anwendungen, Bestell-Hotline und Vorverkaufsstellen, nachfolgend «Verkaufskanäle») oder in Zukunft auch weitere, zusätzliche Verkaufskanäle. Die Zustimmung zu diesen AGB erfolgt durch Inanspruchnahme der entsprechenden Dienstleistungen. Der Ticketkäufer kann bei Beanspruchung einzelner Dienstleistungen von Ticketcorner aufgefordert werden, seine Zustimmung zu den AGB mittels Anklicken eines entsprechenden Bestätigungsfeldes zu wiederholen.
    Die Verwendung der Personendaten ist in der Datenschutzerklärung geregelt. Die Datenschutzerklärung ist integraler und bindender Bestandteil dieser AGB.

  • 1.2 Ticketing
    Ticketcorner betreibt eine Ticketvertriebsorganisation. Ticketkäuferinnen und Ticketkäufer (nachfolgend «Ticketkäufer») können über verschiedene Verkaufskanäle (Ziff. 1.1) Tickets für Veranstaltungen (nachfolgend «Veranstaltung») und Tickets für Eintritte, Besuche und andere Leistungen im Freizeitbereich (Bergbahnen, Veranstaltungsstätten, Gastrobetriebe, Freizeit- und Kultureinrichtungen, etc.) (nachfolgend «Betrieb») beziehen. Ticketcorner ermöglicht den direkten Vertragsschluss über den Besuch der Veranstaltung bzw. des Betriebs zwischen Veranstaltern bzw. Betreibern (nachfolgend «Veranstalter» und «Betreiber») und dem Ticketkäufer.

  • 1.3 Benutzerkonto
    • 1.3.1
      Kunden können durch entsprechende Registrierung ein Ticketcorner-Benutzerkonto anlegen. Über das Benutzerkonto können Kunden, unabhängig von einem Ticketkauf, beispielsweise Newsletter verschiedener Genres und Ticketalarme für Lieblingskünstler verwalten, persönliche Daten ändern sowie getätigte Bestellungen einsehen. Durch Zusendung der entsprechenden Bestätigungs-E-Mail nach Abschluss der Registrierung wird eine Nutzungsvereinbarung mit Ticketcorner betreffend das Benutzerkonto abgeschlossen. Die bei der Registrierung angegebenen Zugangsdaten, insbesondere das Passwort, müssen sorgfältig verwahrt werden. Das Passwort darf nicht an Dritte weitergegeben werden. Erlangt ein Kunde Kenntnis vom Missbrauch seiner Zugangsdaten, so hat er Ticketcorner unverzüglich darüber zu informieren.

    • 1.3.2
      Der Kunde kann die Nutzungsvereinbarung durch Mitteilung an Ticketcorner beenden. Die Beendigung der Nutzungsvereinbarung führt dazu, dass der Kunde keinen Zugriff mehr auf die im Benutzerkonto gespeicherten Daten hat. Ticketcorner empfiehlt, die Nutzungsvereinbarung nicht zu kündigen, solange der Kunde das Benutzerkonto noch für laufende Verträge oder Ansprüche benötigt (das Benutzerkonto ist beispielsweise zwingende Voraussetzung für Ticketcorner.Pass-Zutrittsberechtigungen). Ticketcorner übernimmt keine Verantwortung dafür, falls ein Kunde aufgrund seiner Kündigung bezahlte Leistungen nicht in Anspruch nehmen kann. Ticketcorner behält sich im Falle der Kündigung durch den Kunden vor, das Benutzerkonto so lange aktiv zu lassen, bis sämtliche Ansprüche zwischen dem Kunden und Ticketcorner erfüllt sind. Ticketcorner ist berechtigt, das Benutzerkonto zu sperren und die Nutzungsvereinbarung jederzeit zu kündigen, insbesondere wenn das Benutzerkonto zu betrügerischen oder sonstigen rechtswidrigen Zwecken oder durch unbefugte Dritte missbraucht wird oder ein entsprechender Verdacht besteht.



  • 2.1 Leistungen
    • 2.1.1
      Für alle Dienstleistungen gelten die über die Verkaufskanäle zugänglichen Konditionen von Ticketcorner. Ticketcorner kann das Leistungsangebot jederzeit ändern oder die Erbringung von Dienstleistungen einstellen.

    • 2.1.2
      Ticketcorner ermöglicht über die Verkaufskanäle den Vertragsschluss zwischen dem Ticketkäufer und dem Veranstalter bzw. Betreiber. Mit der Bestellung von Tickets beauftragt der Ticketkäufer Ticketcorner mit der Abwicklung des Ticketkaufes einschliesslich Versand. Ticketcorner ist dabei als Agent des jeweiligen Veranstalters oder Betreibers tätig. Durch den Erwerb des Tickets kommt ein Vertrag über den Besuch der Veranstaltung oder des Betriebs ausschliesslich zwischen dem Ticketkäufer und dem Veranstalter bzw. Betreiber zustande, auf der Grundlage dieser AGB und den Konditionen und AGB des Veranstalters bzw. des Betreibers.

    • 2.1.3
      Bei Inanspruchnahme von Dienstleistungen und Produkten von Partnerunternehmen von Ticketcorner akzeptiert der Ticketkäufer die anwendbaren allgemeinen Geschäftsbedingungen und/oder Nutzungsbedingungen dieser Partnerunternehmen.

  • 2.2 Vertragsschluss
    • 2.2.1 Bestellung des Ticketkäufers
      Die bei den Verkaufskanälen gewährte Übersicht über die zugänglichen Tickets gilt lediglich als Einladung zur Offertstellung durch den Ticketkäufer. Der Ticketkäufer trifft seine Auswahl über den entsprechenden Verkaufskanal. Die getroffene Auswahl wird im Warenkorb angezeigt (Webshop und Mobile-Anwendung) bzw. dem Ticketkäufer mitgeteilt (telefonische Bestellung und Vorverkaufsstelle). Mit der Bestätigung der Bestellung unterbreitet der Ticketkäufer sein verbindliches Angebot zum Bezug der ausgewählten Tickets. Der Ticketkäufer ist verpflichtet, alle beim Bestellvorgang erforderlichen Angaben vollständig und richtig anzugeben.

    • 2.2.2 Registrierung
      Der Ticketkäufer muss sich für eine Bestellung über den Webshop bzw. in der Mobile-Anwendung (nachfolgend «Online-Bestellung») registrieren (vgl. Ziff. 1.3). Die im Rahmen der Registrierung erforderlichen Daten sind wahrheitsgemäss und vollständig anzugeben. Der Ticketkäufer ist verpflichtet, diese Daten auf aktuellem Stand zu halten und sicherzustellen, dass er unter der angegebenen Adresse erreichbar ist. Im Falle unwahrer oder unvollständiger Angaben behält sich Ticketcorner vor, Bestellungen ohne Rücksprache zu stornieren und gegenüber dem Ticketkäufer eine Umtriebsentschädigung zu erheben.

      Für eine Online-Bestellung muss sich der Ticketkäufer im Webshop oder in der Mobile-Anwendung mit seinem Benutzernamen oder seiner E-Mail-Adresse und mit seinem Passwort (nachfolgend «Zugangsdaten»; das entsprechende Benutzerkonto das «Online-Konto») identifizieren.

      Die dem Ticketkäufer mitgeteilten Zugangsdaten sind für die persönliche Verwendung durch den Ticketkäufer bestimmt und vertraulich zu behandeln. Sämtliche über das Online-Konto getätigten Online-Bestellungen werden dem Ticketkäufer als Online-Kontoinhaber zugerechnet und sind für ihn verbindlich.

    • 2.2.3 Bestellbestätigung
      Bei Bestellung über den Webshop, die Mobile-Anwendung oder wenn der Kunde seine E-Mail-Adresse über die Bestell-Hotline bekannt gibt, erhält der Ticketkäufer nach Abschluss des Bestellvorgangs eine Bestellbestätigung per E-Mail oder SMS. Diese stellt ausdrücklich noch keine Annahme des Angebots durch Ticketcorner dar.

    • 2.2.4 Annahme durch Ticketcorner im Namen und Auftrag des Veranstalters bzw. des Betreibers
      Der Vertrag über den Erwerb eines Tickets für den Besuch der Veranstaltung oder des Betriebs zwischen dem Ticketkäufer und dem Veranstalter bzw. Betreiber kommt erst zustande, wenn dem Ticketkäufer die Tickets versandt, zugänglich gemacht oder ausgehändigt werden bzw. wenn Ticketcorner die Zutrittsberechtigung auf einer Ticketcard freischaltet. Der Versand, die Zugänglichmachung, die Aushändigung oder die Freischaltung erfolgen erst nach Eingang der Zahlung des Käufers bei Ticketcorner oder der Vorkaufsstelle, und zwar unabhängig von der Art der Zahlung.

    • 2.2.5 Personalisierte Tickets
      Der Veranstalter oder Betreiber ist berechtigt, Tickets zu personalisieren. Dazu können die Personalien der berechtigten Person auf das Ticket aufgedruckt oder elektronisch verknüpft werden. Ausschliesslich die auf dem Ticket namentlich erwähnte oder elektronisch verknüpfte Person erhält Zutritt zur gebuchten Veranstaltung oder in den Betrieb. Bucht ein Käufer Tickets für mehrere Personen, hat er dafür zu sorgen, dass die Personalien aller Personen vollständig und wahrheitsgemäss gemacht werden.

  • 2.3 Zustellung der Tickets
    • 2.3.1 Allgemeines
      • 2.3.1.1
        Der Entscheid über die Wahl der Versandart liegt beim Veranstalter bzw. Betreiber. Die Zustellung bzw. der Versand des Tickets kann insbesondere in Papierform an die vom Ticketkäufer angegebene Postadresse, per E-Mail mit Download-Link zur PDF-Datei des print@home-Tickets (sowohl Bar- als auch QR-Code; nachfolgend «print@home-Ticket»), als Mobile Ticket per SMS an die angegebene Handynummer (nachfolgend «Mobile Ticket») oder in der Mobile-Anwendung (Ticketcorner.Pass), durch Freischaltung einer Ticketcard (Ziff. 2.10) oder in Papierform durch Übergabe an der Vorverkaufsstelle erfolgen (nachfolgend zusammen «Tickets»).

      • 2.3.1.2
        Der Ticketkäufer ist verpflichtet, die Tickets unmittelbar nach Erhalt zu prüfen. Bei personalisierten Tickets ist der Ticketverkäufer insbesondere verpflichtet zu prüfen, ob die personalisierten Angaben korrekt wiedergegeben sind. Beschädigungen der Tickets oder Abweichungen der postalisch oder elektronisch zugestellten Tickets von den bestellten Tickets hat der Ticketkäufer Ticketcorner innerhalb von 3 Werktagen anzuzeigen. Versäumt dies der Ticketkäufer, gelten die zugestellten Tickets als genehmigt (Art. 201 OR).

      • 2.3.1.3
        Nutzen und Gefahr gehen im Zeitpunkt des Versands am Sitz von Ticketcorner auf den Ticketkäufer über (Art. 74 Abs. 2 Ziff. 2 OR). Der Ticketkäufer ist für die sichere Verwahrung der Tickets bis zur Veranstaltung verantwortlich. Der Ersatz beschädigter oder verlorener Tickets ist vorbehältlich Ziff. 2.3.2.3, 2.3.3.2 und 2.10.3 ausgeschlossen.

    • 2.3.2 Elektronische Zustellung bei print@home-Tickets
      • 2.3.2.1
        Das nach Eingang der Zahlung über den mit der Bestellbestätigung mitgeteilten Link zugängliche print@home-Ticket druckt der Ticketkäufer in unveränderter Grösse mit geeignetem Drucker auf ein weisses Papier der Grösse DIN A4 aus. Der Ticketkäufer anerkennt, dass es in seinem eigenen Verantwortungs- und Risikobereich liegt, über sämtliche erforderlichen technischen Einrichtungen zu verfügen, die für den Empfang und den Ausdruck des print@home-Tickets erforderlich sind.

      • 2.3.2.2
        Das ausgedruckte print@home-Ticket ist bis zum Besuch der Veranstaltung sorgfältig aufzubewahren und darf bei Gebrauch, insbesondere im Bereich des maschinenlesbaren Bar- oder QR-Codes keine Beschädigungen, Verschmutzungen oder sonstigen Beeinträchtigungen aufweisen, welche die Eingangskontrolle verunmöglichen oder behindern. Weist das print@home-Ticket solche Beschädigungen, Verschmutzungen oder sonstigen Beeinträchtigungen auf, besteht kein Anspruch auf Einlass zur Veranstaltung und/oder auf Erstattung des von dem Ticketkäufer entrichteten Entgelts.

      • 2.3.2.3
        Für jedes gekaufte Ticket erhält der Ticketkäufer nur eine Zutrittsberechtigung. Jegliche Vervielfältigung, Kopie, Veränderung oder Nachahmung des print@home-Tickets und jede elektronische Weiterverbreitung der entsprechenden PDF-Datei ist ausdrücklich untersagt. Bei Verlust oder Beschädigung des print@home-Tickets darf der Ticketkäufer das print@home-Ticket jedoch erneut ausdrucken, wobei er sich der Möglichkeit der Verweigerung des Zugangs zur Veranstaltung bei Vorliegen der Umstände gemäss Ziff. 2.3.2.4 bewusst ist. Das beschädigte print@home-Ticket muss unverzüglich vernichtet werden. Hat der Ticketkäufer die PDF-Datei im Zeitpunkt des Verlustes oder der Beschädigung bereits gelöscht, kann er innerhalb des Online-Kontos das Ticket erneut ausdrucken oder sich bei der Hotline von Ticketcorner melden. Ticketcorner stellt dem Ticketkäufer darauf die PDF-Datei erneut zu. Ticketcorner behält sich vor, die Anzahl erneuter Zustellungen zu beschränken. Der Ticketkäufer ist sich bewusst, dass die Sperrung des print@home-Tickets nicht möglich ist. Auch in diesem Fall gilt die Regelung nach Ziff. 2.3.2.4.

      • 2.3.2.4
        Der Veranstalter kann den Zutritt zur Veranstaltung verweigern, wenn mehrere Ausdrucke, Vervielfältigungen, Kopien oder Nachahmungen eines print@home-Tickets im Umlauf sind und einem Inhaber eines Ausdrucks, einer Kopie oder Nachahmung des jeweiligen print@home-Tickets bereits Zutritt zur Veranstaltung gewährt wurde. Der Veranstalter ist insbesondere nicht zu einer Überprüfung der Identität des Ticketträgers mit dem Ticketkäufer oder zur Überprüfung der Echtheit des print@home-Tickets verpflichtet. Wird ein Inhaber eines print@home-Tickets aus diesem Grund anlässlich der Zugangskontrolle abgewiesen, besteht kein Anspruch auf Erstattung des Entgelts.

    • 2.3.3 Elektronische Zustellung bei Mobile Tickets
      • 2.3.3.1
        Bei Mobile Tickets erfolgt die Zustellung nach erfolgter Zahlung durch Mitteilung an die vom Ticketkäufer angegebene Handynummer. Das Mobile Ticket wird in der Mitteilung je nach Modell des mobilen Geräts in Form eines Links oder eines Bildes angezeigt.

      • 2.3.3.2
        Der Ticketkäufer anerkennt, dass es in seinem eigenen Verantwortungs- und Risikobereich liegt, über sämtliche technischen Einrichtungen zu verfügen, die für den Empfang oder das Verfügbarmachen des Mobile Tickets erforderlich sind. Bei Verlust des Zugangs zum Ticket oder bei Beschädigung des mobilen Geräts kann der Ticketkäufer das Mobile Ticket innerhalb des Online-Kontos erneut anfordern bzw. an sich zustellen lassen. Ticketcorner behält sich vor, die Anzahl erneuter Zustellungen zu beschränken. Ist die Anzahl der erlaubten Zustellungen verbraucht, muss der Ticketkäufer mit der Hotline von Ticketcorner in Kontakt treten.

      • 2.3.3.3
        Ohne Vorzeigen des Mobile Tickets kann der Zugang zur Veranstaltung bzw. zum Betrieb nicht gewährt werden.

    • 2.3.4 Digitale Zutrittsberechtigungen in Form des Ticketcorner.Pass
      Ticketcorner bietet für ausgewählte Veranstaltungen den Erwerb der Eintrittsberechtigung in Form des Ticketcorner.Pass an. Hierbei handelt es sich um eine besondere Form der Nutzung und Verwaltung der Eintrittsberechtigung in digitaler Form über die Ticketcorner App auf einem mobilen Endgerät. Eine Eintrittskarte in Papier- oder anderer körperlicher Form wird beim Erwerb eines Ticketcorner.Pass-Tickets nicht versandt. Ein Ticketcorner.Pass-Ticket wird im Ticketcorner-Account des Kunden hinterlegt und nach Abruf des Kunden auf die Ticketcorner App auf dem mobilen Endgerät des Kunden, auf welchem die Ticketcorner App installiert ist, übertragen. Von dort aus kann der Kunde seine Ticketcorner.Pass-Tickets verwalten und zum Zutritt zur jeweiligen Veranstaltung nutzen. Dafür ist das mobile Endgerät beim Einlass mitzuführen und auf Verlangen des Ordnungspersonals mit dem Ticketcorner.Pass-Ticket vorzuzeigen. Die berechtigte Inhaberschaft des Kunden zur Nutzung von Ticketcorner.Pass-Tickets kann jederzeit bspw. durch TAN-Verfahren überprüft werden. Bei entsprechenden Systemmeldungen der Ticketcorner App, bzw. E-Mails zur Aufforderung der Authentifizierung, bspw. in Form des TAN-Verfahrens, muss der Kunde das Authentifizierungsverfahren durchlaufen, um weiterhin seine Ticketcorner.Pass-Tickets nutzen zu können. Anderenfalls kann der Zugriff auf Ticketcorner.Pass-Tickets ggfs. bis zum ordnungsgemässen Abschluss des Überprüfungsprozesses (der im TAN-Verfahren bspw. in der Eingabe der korrekten TAN besteht) gesperrt werden. Für die Nutzung von Eintrittsberechtigungen in Form des Ticketcorner.Pass benötigt der Kunde ein kompatibles mobiles Endgerät und muss gegebenenfalls beim Erwerb seine Mobiltelefonnummer angeben (sowie weitere Informationen, je nach Hinweisen auf der jeweiligen Bestellseite). Weitere Hinweise und Erklärungen zu Ticketcorner.Pass und seiner Nutzung finden Sie in unserem Helpcenter.

    • 2.3.5 Freischaltung der Zutrittsberechtigung auf Ticketcards
      Bei der Verwendung von Ticketcards (Ziff. 2.10) erfolgt anstelle der Zustellung von Tickets eine Freischaltung einer oder mehrerer Zutrittsberechtigung/en auf eine Ticketcard.

  • 2.4 Kein Weiterverkauf
    Jeglicher Handel mit erworbenen Tickets zu gewerblichen oder kommerziellen Zwecken ist untersagt. Ebenfalls untersagt ist der Erwerb von Tickets zum Zwecke des gewerblichen oder kommerziellen Handels. Zuwiderhandlungen können zum Verlust der mit den erworbenen Tickets verbundenen Leistung und zu Schadenersatz- sowie Gewinnherausgabeansprüchen gegenüber dem ursprünglichen Ticketkäufer und den Ticketerwerbern führen. Personen, die gegen diese Bestimmungen verstossen, können von Ticketerwerb und -rückgabe ausgeschlossen werden. Im Falle eines begründeten Verdachts behält sich Ticketcorner vor, die betreffenden Bestellungen zu stornieren und gegenüber dem ursprünglichen Ticketkäufer eine Umtriebsentschädigung zu erheben. Für den Weiterverkauf über elektronische Plattformen empfiehlt Ticketcorner die offizielle Wiederverkaufsplattform www.fansale.ch. Für Tickets, welche über andere Plattformen verkauft werden, übernehmen weder Ticketcorner noch der Veranstalter bzw. Betreiber eine Haftung. Nicht gültig erworbene Tickets berechtigen nicht zum Eintritt an die Veranstaltung bzw. in den Betrieb und weder Ticketcorner noch der Veranstalter bzw. der Betreiber übernehmen hierfür irgendwelche Rückerstattungs- oder Haftungsforderungen.

  • 2.5 Werbung und Verlosung
    Ohne ausdrückliche vorgängige Zustimmung des Veranstalters oder des Betreibers ist es dem Ticketkäufer nicht erlaubt, Tickets, Member-Packages, und/oder Member-Tickets in seiner an das allgemeine Publikum gerichteten Werbung und/oder für Verlosung zu verwenden.

  • 2.6 Preise
    • 2.6.1
      Die über die Verkaufskanäle zugänglichen bzw. dort ausgewiesenen oder mitgeteilten Preise für Tickets verstehen sich inklusive Mehrwertsteuer (sofern anwendbar).

    • 2.6.2
      Der angezeigte Verkaufspreis im Webshop und in der Mobile-Anwendung beinhaltet den Ticketpreis des Veranstalters bzw. Betreibers zzgl. allfälliger Servicegebühr, exkl. allfälliger Zahl- und Versandgebühren. Der Verkaufspreis an den Vorverkaufsstellen beinhaltet den Ticketpreis des Veranstalters exkl. Auftragsgebühren der Verkaufsstelle (POS). Die für den jeweiligen Verkaufskanal, bezüglich der jeweiligen Zustellungsart und/oder Zahlart geltenden Gebühren werden während des Bestellvorgangs im Warenkorb angezeigt bzw. dem Ticketkäufer mitgeteilt.

  • 2.7 Bezahlung
    • 2.7.1 Erwerb an Vorverkaufsstellen
      Beim Erwerb des Tickets an Vorverkaufsstellen bestimmt das jeweilige Partnerunternehmen von Ticketcorner als Betreiberin der Vorverkaufsstelle die zulässigen Zahlarten.

    • 2.7.2 Telefonische oder Online-Bestellung
      Bei telefonischer Bestellung und Online-Bestellung erfolgt die Bezahlung entweder mittels Belastung auf der während des Bestellungsvorganges angegebenen oder im Online-Konto hinterlegten Kreditkarte, PostFinance, TWINT oder nur für Ticketkäufer mit Wohnsitz in der Schweiz oder Fürstentum Liechtenstein per Vorkasse. Bei Bezahlung per Vorkasse hat die Bezahlung innerhalb von 5 Werktagen ab Bestelldatum zu erfolgen. Massgebend für die Fristwahrung ist das Datum des Zahlungsauftrags. Es liegt im Ermessen von Ticketcorner zu entscheiden, welche Zahlarten zugelassen sind und ob/wann nicht fristgerecht bezahlte Tickets wieder zum Verkauf freigegeben werden.

  • 2.8 Rückgabe, Rückerstattung, Umschreiben und Umtausch
    • 2.8.1 Generelles
      Verantwortlicher Vertragspartner des Ticketkäufers für die Durchführung des durch Ticketcorner vermittelten Besuchs der Veranstaltung resp. des Betriebs bzw. die Erbringung der mit dem Ticket verbundenen Leistung ist der jeweilige Veranstalter oder Betreiber. Über die Möglichkeit, die Bedingungen und die Abwicklung einer Rückgabe und Rückerstattung oder eines Umtauschs von erworbenen Tickets für Veranstaltungen oder einen Betrieb entscheidet daher alleine der Veranstalter bzw. der Betreiber, in keinem Fall aber Ticketcorner. Diese alleinige Entscheidungsbefugnis des Veranstalters oder des Betreibers besteht auch für den Fall von höherer Gewalt (vgl. nachstehend Ziff. IX).

    • 2.8.2 Umschreiben von personalisierten Tickets auf eine andere Person
      Der Veranstalter oder Betreiber entscheidet alleine, ob und zu welchen Konditionen personalisierte Tickets auf eine andere Person umgeschrieben werden dürfen. Wird ein Umschreiben erlaubt, kann immer nur der Erstkäufer Tickets umschreiben lassen.

    • 2.8.3 Absage einer Veranstaltung oder Schliessung eines Betriebs
      Wird eine Veranstaltung ersatzlos abgesagt (dazu gehört auch die Absage oder Verschiebung eines Teils einer Veranstaltungsreihe oder einzelner Vorstellungen) oder wird ein Betrieb ganz oder teilweise geschlossen, wodurch keine Ticketkäufer mehr empfangen werden können, so werden die Tickets auf Anweisung des Veranstalters bzw. Betreibers gemäss Ziff. 2.8.6 zurückerstattet.
      Eine Absage einer Veranstaltung oder die Schliessung eines Betriebs liegt unabhängig von der Dauer der Schliessung und von der konkreten Ursache für die Schliessung resp. der Absage der Veranstaltung vor.

    • 2.8.4 Besonderheiten bei Verschiebung einer Veranstaltung oder des Veranstaltungsorts
      Entscheidet ein Veranstalter, eine Veranstaltung zu verschieben oder einen Veranstaltungsort zu verlegen, gilt das Ticket unabhängig von den Verschiebungsgründen für das Verschiebungsdatum respektive den neuen Veranstaltungsort. Dies gilt auch bei einer mehrmaligen Verschiebung oder Verlegung. Es liegt im Ermessen des Veranstalters zu entscheiden, ob Tickets zurückgegeben, zurückerstattet oder umgetauscht werden können. Als Verschiebung gilt jede Änderung des Veranstaltungstermins und/oder -orts, unabhängig davon, ob die Veranstaltung an dem neuen Termin mit demselben Inhalt, den gleichen Künstlern oder Mannschaften oder mit von der ursprünglichen Veranstaltung abweichenden Merkmalen und Kriterien durchgeführt wird.

    • 2.8.5 Besonderheiten bei Tickets für Bergbahn-Leistungen
      • 2.8.5.1
        Bei Tickets für Bergbahn-Leistungen kann nach Massgabe der anwendbaren Tarif- und Beförderungsbedingungen des Betreibers ausnahmsweise ein Anspruch auf Rückgabe und Rückerstattung und/oder Umtausch bestehen. Rückgabe, Rückerstattung und/oder Umtausch erfolgen dabei ausschliesslich durch den jeweiligen Betreiber, in keinem Fall aber durch Ticketcorner.

      • 2.8.5.2
        Für einige Bergbahnen gibt es die Möglichkeit, sogenannte Tageswahl-Skitickets zu kaufen. Diese können im jeweiligen Skigebiet und in der Skisaison, in der das Tageswahl-Skiticket gekauft wurde, an einem beliebigen Tag eingesetzt werden. Nach Ablauf der Skisaison im jeweiligen Skigebiet verfallen die Tageswahl-Skitickets. Die Tageswahl-Skitickets verfallen sodann auch bei vorzeitigem Saisonende im jeweiligen Skigebiet aufgrund der Witterungsbedingungen oder bei behördlich verordneter Schliessung. Eine Rückgabe von Tageswahl-Skitickets oder eine Rückerstattung des Bruttoverkaufspreises ist vollumfänglich ausgeschlossen.

    • 2.8.6 Abwicklung der Rückgabe und Rückerstattung
      • 2.8.6.1
        Stimmt der Veranstalter oder der Betreiber einer Rückgabe und Rückerstattung der Tickets sowie der Abwicklung gemäss dieser Ziff. 2.8.6 zu, so erfolgt diese gemäss den nachfolgenden Bestimmungen. Widrigenfalls hat sich der Ticketkäufer direkt an den Veranstalter bzw. Betreiber zu wenden.

      • 2.8.6.2
        Ticketcorner nimmt Rückerstattungen auf Anweisung des Veranstalters üblicherweise während 30 Tagen nach dem auf dem Ticket aufgedruckten Veranstaltungsdatum vor. Zur Rückerstattung berechtigt ist der aktuelle Ticketinhaber. Ticketinhaber, welche ihre Tickets direkt online oder telefonisch über Ticketcorner bestellt haben, müssen die Barcodes der betroffenen Tickets in das von Ticketcorner mitgeteilte Rückerstattungsformular eintragen. Ticketinhaber, welche ihre Tickets nicht direkt über Ticketcorner erworben haben, werden angehalten, sich bei Ticketcorner zu melden. Sie erhalten von Ticketcorner einen alternativen Link zur Rückerstattung. Das Ausfüllen des Rückerstattungsformulars und die darin eingegebenen Angaben liegen in der alleinigen Verantwortung des Ticketkäufers; Ticketcorner übernimmt keinerlei Haftung. Die physischen Tickets müssen nicht an Ticketcorner eingesendet werden. Wichtig: Die physischen Tickets sind bis zur Rückerstattung des Ticketpreises aufzubewahren. Ticketcorner ist berechtigt, die Einsendung der physischen Tickets jederzeit einzuverlangen. Nach Erhalt des Ticketpreises sind physische Tickets zu vernichten. Mit der Rückerstattung des Ticketpreises verzichtet der Ticketkäufer oder ein allfälliger späterer Ticketerwerber auf jegliche Ansprüche gegen Ticketcorner. Tickets, welche über eine Vorverkaufsstelle von Ticketcorner erworben worden sind, müssen in jedem Fall bei der entsprechenden Vorverkaufsstelle in physischer Form zur Rückerstattung eingereicht werden. Ticketcorner oder die Vorverkaufsstellen erstatten den Ticketpreis nur zurück, wenn sie über entsprechende Deckung durch den Veranstalter für die Rückerstattung aller Tickets der abgesagten Veranstaltung verfügen. Vom Ticketkäufer bezahlte Service-, Zahlarten- und Versandgebühren sowie jegliche andere Abwicklungsgebühren und Versicherungsgebühren für den Ticketverkauf werden nicht rückerstattet. Nach Ablauf von 30 Tagen ab dem auf dem Ticket aufgedruckten Veranstaltungsdatum oder falls Ticketcorner oder die Vorverkaufsstellen nicht über genügend Deckung durch den Veranstalter für die Rückerstattung aller Tickets der abgesagten Veranstaltung verfügen, müssen sich Ticketkäufer direkt an den Veranstalter wenden. Dieser bestimmt dann über die weitere Abwicklung der Rückgabe und Rückerstattung der Tickets.

      • 2.8.6.3
        Wird ein Betrieb eines Betreibers geschlossen, werden sämtliche Tickets, welche innerhalb von 30 Tagen nach dem ursprünglichen Gültigkeitsdatum des Tickets von der Schliessung des Betriebs betroffen sind, durch Ticketcorner storniert. Die Tickets sind per Datum der Schliessung nicht mehr gültig und berechtigen nicht mehr zu einem Eintritt beim Betreiber. Ticketcorner erstattet den Ticketpreis nur zurück, wenn er über entsprechende Deckung durch den Betreiber für die Rückerstattung aller Tickets pro geschlossenen Tag des Betriebs verfügt. Vom Ticketkäufer bezahlte Service-, Zahlarten- und Versandgebühren sowie jegliche andere Abwicklungsgebühren und Versicherungsgebühren für den Ticketverkauf werden nicht rückerstattet. Nach Ablauf von 30 Tagen ab dem auf dem Ticket aufgedruckten Gültigkeitsdatum oder falls Ticketcorner nicht über genügend Deckung durch den Betreiber für die Rückerstattung aller Tickets pro geschlossenen Tag des Betriebs verfügt, müssen sich Ticketkäufer direkt an den Betreiber wenden. Dieser bestimmt dann über die Abwicklung der Rückgabe und Rückerstattung der Tickets.

      • 2.8.6.4
        Stimmt der Veranstalter einer Rückgabe und Rückerstattung der Tickets zu und wurde die Veranstaltung verschoben oder abgesagt, so kann dem Ticketkäufer vom Brutto-Ticketpreis eine Aufwandsentschädigung für den Verkauf und die Rückerstattung der Tickets in der Höhe von CHF 5 oder 10% des Brutto-Ticketpreises verrechnet werden.

      • 2.8.6.5
        Bei Zahlung mit Kreditkarte, TWINT oder PostFinance schreibt Ticketcorner den entsprechenden Betrag im Falle einer Rückerstattung grundsätzlich innerhalb von vier Wochen auf die beim Ticketkauf eingesetzte Karte bzw. das verwendete Konto oder auf das vom Ticketinhaber angegebene Bank- bzw. Postkonto gut. Bei Zahlung per Vorkasse wird der Betrag auf das vom Ticketinhaber angegebene Bank- bzw. Postkonto gutgeschrieben. Dazu benötigt Ticketcorner folgende Angaben: Bank-/Postverbindung (Name, Ort), Clearing-Nummer der Bank, IBAN, Kontonummer und Kontoinhaber (Name, Vorname).

  • 2.9 Pflichten des Ticketkäufers beim Besuch der Veranstaltung oder des Betriebs
    • 2.9.1
      Mit dem Ticketkauf oder bei Inanspruchnahme der Leistungen des Veranstalters oder des Betreibers akzeptiert der Ticketkäufer zusätzlich zu diesen AGB die allgemeinen Geschäftsbedingungen, Nutzungsbedingungen oder Vertragsbedingungen des Veranstalters oder Betreibers. Diese sind beim jeweiligen Veranstalter oder Betreiber erhältlich.

    • 2.9.2
      Der Ticketkäufer anerkennt mit dem Erwerb des Tickets die Sicherheits-, Zutritts-, Alters- und sonstigen Durchführungsvorschriften des jeweiligen Veranstalters oder Betreibers sowie allfällige durch die Behörden vorgesehene Vorgaben für die Eintrittsberechtigung. Der Ticketkäufer ist selbst für die Einhaltung dieser Vorschriften verantwortlich und nimmt zur Kenntnis, dass er bei der Nichteinhaltung dieser Vorschriften von der Veranstaltung bzw. vom Betrieb entschädigungslos ausgeschlossen werden kann. Es besteht diesfalls kein Rückgaberecht der Tickets. Die anwendbaren Vorschriften sind beim jeweiligen Veranstalter oder Betreiber erhältlich.

    • 2.9.3
      Sofern Tickets personalisiert ausgestellt wurden, erhält nur die auf dem Ticket namentlich erwähnte Person Einlass zur Veranstaltung oder in den Betrieb. Das Sicherheitspersonal ist berechtigt, dies vor Ort zu überprüfen. Dazu muss sich der Ticketinhaber mittels persönlichem Ausweis ausweisen können. Stimmt der Name auf dem Ticket nicht mit dem Namen im Ausweis überein oder ist der Name auf dem Ticket nicht lesbar, so kann der Einlass ersatzlos und ohne Anspruch auf finanzielle Rückvergütung verweigert werden.

    • 2.9.4
      Mit dem Kauf von Tickets für Bergbahn-Leistungen stimmt der Ticketkäufer den jeweils gültigen allgemeinen Tarif- und Beförderungsbestimmungen und den Benutzungsordnungen der betreffenden Betreiber zu und nimmt zur Kenntnis, dass der Betreiber bei Nichteinhaltung die erworbene Leistung entschädigungslos verweigern kann. Die anwendbaren Tarif- und Beförderungsbestimmungen und die Benutzungsordnungen sind beim jeweiligen Betreiber oder unter folgendem Link erhältlich: https://ski.ticketcorner.ch/de/agb-skigebiete.

  • 2.10 Ticketcards
    • 2.10.1
      Ticketkäufer haben bei ausgewählten Veranstaltungen und Betrieben die Möglichkeit, bei der Bestellung auf eine Zustellung der Tickets zu verzichten und stattdessen die Zutrittsberechtigung/en auf ihrer Ticketcard freischalten zu lassen (Ziff. 2.3.5). Es sind ausschliesslich von Ticketcorner festgelegte und im jeweiligen Webshop angezeigte Ticketcards zur Verwendung als Ticketträger einsetzbar.

    • 2.10.2
      Ticketcards werden von Ticketcorner oder Partnerunternehmen ausgestellt. Der Vertrag über den Erwerb der Ticketcards kommt erst mit ausdrücklicher Annahme der Bestellung des Ticketkäufers durch Ticketcorner zustande. Nutzen und Gefahr gehen beim Versand der Ticketcards am Sitz von Ticketcorner auf den Ticketkäufer über (Art. 74 Abs. 2 Ziff. 2 OR). Bei Bestellung einer Ticketcard eines Partnerunternehmens von Ticketcorner gelten zusätzlich die allgemeinen Geschäftsbedingungen des Partnerunternehmens.

    • 2.10.3
      Nach Ablauf der Gültigkeit einer von Ticketcorner oder einem Partnerunternehmen ausgestellten Ticketcard ist die Freischaltung von Zutrittsberechtigungen nicht mehr möglich. Die Zutrittsberechtigung für bereits gebuchte Veranstaltungen bleibt jedoch bestehen. Der Inhaber der Ticketcard ist verpflichtet, die Karte sorgfältig, ausschliesslich zum persönlichen Gebrauch und gemäss den Bestimmungen dieser AGB und bei von Partnerunternehmen ausgegebenen Ticketcards zusätzlich gemäss den Bedingungen des Partnerunternehmens zu verwenden. Bei Verlust von Ticketcards, auf denen noch Tickets für bevorstehende Veranstaltungen gebucht sind, ist es Sache des Ticketkäufers, bei Ticketcorner oder dem Partnerunternehmen einen Ersatz zu beantragen.

    • 2.10.4
      Der Bezug von Bergbahn-Leistungen ist nur im Zusammenhang mit einem von Ticketcorner oder einem Partnerunternehmen herausgegebenen RFID(Radio Frequency Identification)-Datenträger (nachfolgend «RFID-Zutrittskarte») möglich. Die Ticketcorner Skicard ist eine solche RFID-Zutrittskarte. Der Ticketkäufer verpflichtet sich, die RFID-Zutrittskarte zu registrieren und dabei die für den Erwerb von Bergbahn-Leistungen notwendigen Angaben (Personendaten) vollständig und wahrheitsgetreu anzugeben. Alle Änderungen dieser Angaben sind Ticketcorner unverzüglich mitzuteilen. Der Ticketkäufer erwirbt eine persönliche Bergbahn-Leistung für die RFID-Zutrittskarte. Angaben zur erworbenen Leistung und die Nummer der RFID-Zutrittskarte werden vom Betreiber übermittelt. Der Ticketkäufer erhält Zutritt zum Betrieb für die persönliche Leistung durch Verwendung der RFID-Zutrittskarte beim Zutrittssystem des Betreibers. Ohne eine von Ticketcorner zugelassene RFID-Zutrittskarte ist kein Bezug von Bergbahnleistungen möglich.

  • 2.11 Gutscheine
    • 2.11.1
      Ticketkäufer können über die Verkaufskanäle auch Gutscheine von gewissen Veranstaltern oder Betreibern erwerben. Dabei ermöglicht Ticketcorner ausschliesslich den direkten Vertragsschluss zwischen dem Ticketkäufer und dem Veranstalter bzw. Betreiber. Der Vertrag über den Kauf von Gutscheinen kommt ausschliesslich zwischen dem Ticketkäufer und dem Veranstalter bzw. dem Betreiber zustande. Es gelten die allgemeinen Geschäftsbedingungen des Veranstalters bzw. des Betreibers betreffend Verwendung und Gültigkeit der Gutscheine.

    • 2.11.2
      Ticketcorner übernimmt keine Verantwortung dafür, ob, wann und in welchem Umfang Leistungen des Veranstalters oder des Betreibers mittels Gutscheins bezogen werden können. Ticketcorner übernimmt diesbezüglich weder eine Haftung noch eine Garantie. Insbesondere ist eine Rückgabe von Gutscheinen oder eine Rückerstattung des Ticket-Bruttoverkaufspreises bei Ticketcorner bzw. Ticketcorner-Vorverkaufsstellen aufgrund Nichteinhaltung der Leistungsversprechen durch den Veranstalter bzw. den Betreiber oder wegen Konkurs des Veranstalters bzw. Betreibers vollumfänglich ausgeschlossen. Wird über einen Veranstalter bzw. Betreiber Konkurs eröffnet, so können Gutscheinkäufer ihre allfälligen Forderungen ausschliesslich beim zuständigen Konkursamt geltend machen.

  • 2.12 Skipoints
    • 2.12.1 Berechtigung
      Beim Einkaufen in der Ticketcorner Ski App und im Ticketcorner Skiticket-Webshop können unentgeltlich Skipoints gesammelt werden. Gesammelte Skipoints können gegen Gutscheine und Vergünstigungen der zum Zeitpunkt der Einlösung verfügbaren Skipoints-Partner eingelöst werden. Die aktuellen Partner und deren Konditionen sind unter diesem Link aufgeführt. Die Auswahl der Partner obliegt allein Ticketcorner und es besteht kein Anspruch auf bestimmte Partner, Gutscheine oder Vergünstigungen. Jeder in der Ticketcorner Ski App und im Skiticket-Webshop ausgegebene Schweizer Franken berechtigt für den Erhalt eines Skipoints. Einkäufe mit vorfinanzierten Zahlungsmitteln wie z. B. Gutscheinen berechtigen folglich nicht für den Erhalt von Skipoints. Bei einem Einkauf in der Ticketcorner Ski App und im Ticketcorner Skiticket-Webshop werden die Skipoints automatisch dem Kundenkonto gutgeschrieben. Die aktuelle Anzahl gesammelter Skipoints ist jeweils im Kundenkonto ersichtlich.

    • 2.12.2 Gültigkeit
      Ticketcorner versendet einmal pro Jahr an einem durch Ticketcorner gewählten Zeitpunkt ein Infomailing, welches aktuelle Informationen sowie Einlösemöglichkeiten von Skipoints enthält. Die in der jeweiligen Skisaison gesammelten Skipoints behalten ihre Gültigkeit bis zum Ende der folgenden Skisaison. Stichtag ist jeweils der 31. Juli. Die Einsatzmöglichkeiten der Gutscheine und Vergünstigungen können den entsprechenden Partnerkonditionen unter diesem Link entnommen werden. Es besteht kein Anspruch auf Vergütung nicht eingelöster Skipoints. Ticketcorner kann das Bonusprogramm Skipoints jederzeit anpassen oder widerrufen.

    • 2.12.3 Storno
      Mit der Einlösung von Skipoints verfällt die allfällige Stornomöglichkeit des ursprünglichen Einkaufs, mit dem diese Skipoints gesammelt wurden. Ticketcorner hat das Recht, widerrechtlich gesammelte Skipoints jederzeit und ohne Rückvergütung zu annullieren. Als widerrechtlich gesammelte Punkte gelten alle Punkte, die nicht gemäss dem in den vorliegenden AGB beschriebenen Prozess auf dem Konto des Ticketkäufers gutgeschrieben wurden.

  • 3.1 Leistungen
    Die konkret zur Verfügung gestellten, weiteren Dienstleistungen der Veranstalter und Betreiber sind auf den jeweiligen Websites und Mobile-Anwendungen ersichtlich.

  • 3.2 Vertragsschluss
    Ticketcorner ermöglicht für weitere Dienstleistungen wie z. B. Reservationen den direkten Vertragsschluss zwischen dem Veranstalter bzw. Betreiber und dem Nutzer. Der direkte Vertragsschluss für diese Dienstleistungen kommt ausschliesslich zwischen dem Veranstalter bzw. Betreiber und dem Nutzer auf der Grundlage dieser AGB sowie den Konditionen und allgemeinen Geschäftsbedingungen des Veranstalters bzw. Betreibers zustande. Mit der Inanspruchnahme der Dienstleistungen des Veranstalters bzw. Betreibers akzeptiert der Nutzer zusätzlich zu diesen AGB die allgemeinen Geschäftsbedingungen, Nutzungsbedingungen oder Vertragsbedingungen des Veranstalters bzw. Betreibers. Diese sind beim jeweiligen Veranstalter bzw. Betreiber erhältlich.
    Die Möglichkeit, eine Reservation vorzunehmen oder sich für eine Warteliste zu registrieren gilt für den Nutzer lediglich als Einladung zur Offertstellung. Mit der Bestätigung der Reservation oder der Registration für eine Warteliste unterbreitet der Nutzer dem Veranstalter bzw. Betreiber gegenüber sein verbindliches Angebot.

  • Der Ticketkäufer wie auch der Nutzer haben folgende Verantwortlichkeiten:
    • Der Ticketkäufer wie auch der Nutzer sind für eine zur Nutzung der Leistungen von Ticketcorner erforderliche Internetverbindung verantwortlich.
    • Soweit der Ticketkäufer wie auch der Nutzer eine Mobile-Anwendung nutzen, sind sie verantwortlich, dass sie den aktuellsten Stand der Mobile-Anwendung nutzen.
    • Der Ticketkäufer wie auch der Nutzer sind verantwortlich, dass sie zeitgemässe Sicherheitsbestimmungen einhalten.
    • Zugangsdaten und Passwort müssen geheim gehalten werden. Der Ticketkäufer wie auch der Nutzer sind für jede Verwendung der Zugangsdaten und Passwörter und alle Handlungen verantwortlich, die im Zusammenhang mit der Nutzung des Online-Kontos wie auch des Nutzerkontos vorgenommen werden. Sollte ein unbefugter Dritter dennoch tatsächlich oder eventuell Zugriff auf die Zugangsdaten inkl. Passwörtern des Online-Kontos wie auch des Nutzerkontos erlangt haben, sind der Ticketkäufer wie auch der Nutzer verpflichtet Ticketcorner unverzüglich darüber zu informieren.
    • Der Ticketkäufer wie auch der Nutzer dürfen die Leistungen von Ticketcorner nur im rechtlich zulässigen Rahmen verwenden.
    • Der Ticketkäufer wie auch der Nutzer haben jegliche Handlungen zu unterlassen, welche den Betrieb der Webshops, der Mobile-Anwendungen oder der Websites beeinträchtigen oder beeinträchtigen können.


  • Verletzt der Ticketkäufer und/oder der Nutzer diese AGB, hat Ticketcorner das Recht, die betroffenen Leistungen und/oder den Zugang zum Online-Konto und/oder Nutzerkonto vorübergehend oder dauerhaft zu sperren und eine Umtriebsentschädigung zu verlangen.

  • 6.1
    Ticketcorner erbringt ihre Leistungen im Rahmen ihrer betrieblichen Ressourcen und der vorhersehbaren Anforderungen sorgfältig und fachgerecht, soweit Ticketcorner nicht durch sie nicht zu vertretene Umstände daran gehindert wird.

  • 6.2
    Dem Ticketkäufer wie auch dem Nutzer ist bekannt, dass Ticketcorner ihre Leistungen über das Internet bzw. unter Inanspruchnahme von Kommunikationsnetzen erbringt. Namentlich aufgrund technischer Störungen, Betriebsstörungen sowie Störung oder Unterbrechung von Kommunikationsnetzen und durch einen Ausfall von IT-Infrastrukturen, der Leitungen der Bestell-Hotline oder anderer Teile der zur Leistungserbringung beanspruchten Infrastruktur kann es zu vorübergehenden Beeinträchtigungen oder Unterbrüchen der Leistungserbringung von Ticketcorner kommen. Ticketcorner gibt daher keine Gewähr für die ununterbrochene Verfügbarkeit, Funktionstüchtigkeit und Fehlerfreiheit ihrer Leistungen.

  • 7.1 Haftung von Ticketcorner
    • 7.1.1
      Bei Verletzungen ihrer eigenen vertraglichen Pflichten aus diesen AGB haftet Ticketcorner gegenüber dem Ticketkäufer und/oder dem Nutzer unbeschränkt für von Ticketcorner durch rechtswidrige Absicht oder grobe Fahrlässigkeit verursachte direkte und nachgewiesene Schäden.

    • 7.1.2
      Für leichte Fahrlässigkeit sowie für indirekte Schäden oder Folgeschäden wird die Haftung ausdrücklich ausgeschlossen. Folgeschäden sind insbesondere entgangener Gewinn, Reputationsschäden und Datenverlust infolge vorübergehender Beeinträchtigungen oder Unterbrüchen der Verfügbarkeit der Leistungen von Ticketcorner sowie infolge eines Ausfalls von Vertriebskanälen. Folgeschäden sind insbesondere auch entgangener Gewinn, Reputationsschäden und Datenverlust infolge von Übermittlungsfehlern, nicht rechtzeitiger Zustellung von Tickets, Reservationen oder Registrierungen für Wartelisten sowie infolge von unrichtigen Preis- oder Leistungsangaben und Fehlern in Buchungsbestätigungen. Ausgeschlossen ist auch jegliche Haftung von Ticketcorner für Inhalte auf Websites von Veranstaltern bzw. Betreibern sowie anderen Dritten, die auf die Webshops, Mobile-Anwendungen und Websites von Ticketcorner verweisen oder auf welche die Webshops, Mobile-Anwendungen und Websites von Ticketcorner verweisen. Soweit gesetzlich zulässig wird jede Haftung von Ticketcorner für Hilfspersonen ausgeschlossen.

    • 7.1.3
      Die Risiken einer missbräuchlichen Verwendung bzw. eines Verlustes der Ticketcorner Live Club Membercard oder einer Ticketcard (Ziff. 2.10) liegen ausschliesslich beim Inhaber der Ticketcard. Ticketcorner übernimmt bei einem Verlust oder dem Einzug der Membercard oder Ticketcard keine Haftung für die auf der Ticketcard oder der Membercard freigeschalteten Zutrittsberechtigungen. Bei technischen Störungen und bei Betriebsausfällen, die das Buchen von Live-Club-Angeboten oder den Einsatz der Membercard oder Ticketcard ausschliessen, entsteht dem Mitglied keinerlei Anspruch auf Schadenersatz. Bei Verweigerung oder Entzug der Live-Club-Mitgliedschaft können keine Schadenersatzansprüche geltend gemacht oder Member-Fees zurückgefordert werden.
      Bei technischen Störungen und bei Betriebsausfällen, die das Kaufen von Tickets, die Durchführung von Registrationen oder Reservationen ausschliessen, entsteht weder dem Ticketkäufer noch dem Nutzer ein Anspruch auf Schadenersatz.

    • 7.1.4
      Ticketcorner kann die Vollständigkeit, Richtigkeit und Rechtmässigkeit der von Ticketcorner im Namen und Auftrag des Veranstalters bzw. des Betreibers vertriebenen Tickets und Leistungen des Veranstalters bzw. Betreibers nicht kontrollieren und ist hierfür nicht verantwortlich.

    • 7.1.5
      Ticketcorner kann auch nicht überprüfen, ob der Veranstalter bzw. der Betreiber seine Leistungspflichten aus oder im Zusammenhang mit dem Vertrag zwischen ihm und dem jeweiligen Ticketkäufer richtig und vollständig erfüllt. Ebenso kann Ticketcorner auch nicht überprüfen, ob der Veranstalter oder der Betreiber seine Leistungspflichten aus oder im Zusammenhang mit dem Vertrag zwischen ihm und dem jeweiligen Nutzer richtig und vollständig erfüllt.
      Für Vertragsverletzungen wie insbesondere mangelhafte Organisation des Betriebs oder Durchführung der Veranstaltung, vertragswidrige Absage von Veranstaltungen, vertragswidrige Schliessung des Betriebs, mangelnde Qualität von Leistungen und Verletzung der Pflichten des Ticketkäufers beim Besuch der Veranstaltung bzw. des Betriebs haften ausschliesslich der Veranstalter oder Betreiber bzw. der Ticketkäufer, in keinem Fall aber Ticketcorner. Dieser Haftungsausschluss gilt auch für mit der Abwicklung des Vertrags, insbesondere der Verwendung von Veranstalter- bzw. Betreiber-Leistungen zwischen Ticketkäufer und Veranstalter bzw. Betreiber entstehende quasivertragliche und ausservertragliche Ansprüche. Ebenso gilt dieser Haftungsausschluss auch für mit der Abwicklung des Vertrags zwischen Veranstalter bzw. Betreiber und Nutzer entstehende quasivertragliche und ausservertragliche Ansprüche.

    • 7.1.6
      Die vorstehenden Ausschlüsse und Beschränkungen der Haftung von Ticketcorner gelten nicht bei durch Ticketcorner direkt verursachter schuldhafter Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit durch Ticketcorner sowie im Fall zwingender gesetzlicher Regelungen, einschliesslich der Regelungen des Produktehaftpflichtgesetzes.

  • 7.2 Haftung des Ticketkäufers
    • 7.2.1
      Der Ticketkäufer haftet gegenüber Ticketcorner unbeschränkt für durch rechtswidrige Absicht oder Fahrlässigkeit verursachte Schäden. Der Ticketkäufer stellt Ticketcorner von allen Ansprüchen Dritter vollumfänglich frei, die aus einer Pflichtverletzung des Ticketkäufers oder dem Verstoss gegen diese AGB entstehen können.

    • 7.2.2
      Der Ticketkäufer ist verpflichtet, Ticketcorner allfällige im Zusammenhang mit der unberechtigten Verwendung oder dem Missbrauch des Passwortes des Ticketkäufers und/oder mit einer unsorgfältigen, unberechtigten oder missbräuchlichen Verwendung der Membercard oder Ticketcard (Ziff. 2.10) entstehende Aufwendungen zu ersetzen. Der Ticketkäufer von print@home- und Mobile Tickets sowie von Ticketcorner.Pass-Zutrittsberechtigungen ist überdies verpflichtet, dem Veranstalter bzw. Betreiber sowie Ticketcorner allfälligen im Zusammenhang mit der unberechtigten Verwendung von zusätzlichen oder veränderten Ausdrucken, Vervielfältigungen, Kopien oder Nachahmungen entstehenden Schaden zu ersetzen.

  • 7.3 Haftung des Nutzers

    Der Nutzer haftet gegenüber Ticketcorner unbeschränkt für durch rechtswidrige Absicht oder Fahrlässigkeit verursachte Schäden. Der Nutzer stellt Ticketcorner von allen Ansprüchen Dritter vollumfänglich frei, die aus der Nutzung der Leistungen von Ticketcorner entstehen oder dadurch entstehen können, dass der Nutzer gegen diese AGB verstösst.

  • Sollte die Veranstaltung oder der Betrieb aufgrund einer Krankheitskrise (bspw. Epi- oder Pandemie, ohne Rücksicht auf die Zahl der bereits stattgefunden Ausbreitungswellen) oder ähnlicher höherer Gewalt (d.h. ein von aussen kommendes, nicht voraussehbares und auch durch Anwendung vernünftigerweise zu erwartender Sorgfalt und technisch und wirtschaftlich zumutbarer Mittel nicht oder nicht rechtzeitig abwendbares Ereignis wie etwa Naturkatastrophen, terroristische Angriffe, Ausfall von Telekommunikationsverbindungen, Streik, behördliche oder nicht behördliche Massnahmen etc.) durch den Veranstalter abgesagt oder verschoben bzw. durch den Betreiber geschlossen werden, bleibt der Vertrag zwischen dem Ticketkäufer und dem Veranstalter bzw. Betreiber gültig. Der Veranstalter bzw. Betreiber entscheidet diesfalls über das weitere Vorgehen gemäss Ziff. 2.8 vorstehend.

  • Die Webshops, die Websites, die Mobile-Anwendungen sowie die gesamten über die Webshops, die Mobile-Anwendungen oder die Websites zugänglichen Inhalte von Ticketcorner (nachfolgend «Inhalte») sind urheberrechtlich geschützt und gehören, soweit nicht anders bestimmt, ausschliesslich und umfassend Ticketcorner. Die Webshops, die Mobile-Anwendungen und die Websites können Hinweise auf Schutz- und Nutzungsrecht von Dritten enthalten, die vom Ticketkäufer wie auch vom Nutzer zu beachten sind. Das (vollständige oder teilweise) Reproduzieren, Verbreiten, Übermitteln (elektronisch oder mit anderen Mitteln), Modifizieren, Verknüpfen oder Benutzen der Inhalte für öffentliche oder kommerzielle Zwecke ist ohne vorherige schriftliche Zustimmung von Ticketcorner untersagt.
    Dem Ticketkäufer wie auch dem Nutzer ist in jedem Fall untersagt, die Webshops, die Mobile-Anwendungen oder die Websites für die Entwicklung anderer Dienstleistungen zu nutzen oder den Quellcode zu ändern, zu übersetzen, zu reproduzieren oder zu dekompilieren oder seine Funktionen zu untersuchen, ausser wenn dies von Rechts wegen verpflichtend zugelassen werden muss.

  • 10.1
    Erfüllungsort für die Dienstleistungen von Ticketcorner einschliesslich der Zustellung von Tickets ist der Sitz von Ticketcorner.

  • 10.2
    Der Ticketkäufer verzichtet darauf, Forderungen gegenüber Ticketcorner zur Verrechnung zu bringen.

  • 10.3
    Ticketcorner behält sich das Recht vor, diese AGB jederzeit zu ändern. Änderungen werden auf den Websites bzw. den Mobile-Anwendungen zugänglich gemacht und treten mit ihrer Aufschaltung in Kraft.

  • 10.4
    Sollten einzelne oder mehrere Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder nicht durchsetzbar sein oder werden, wird die Wirksamkeit oder Durchsetzbarkeit der übrigen Bestimmungen dieser AGB oder des Erwerbes des Tickets und/oder der weiteren Dienstleistungen davon nicht berührt. Die Parteien werden in diesem Fall die unwirksame oder nicht durchsetzbare Bestimmung durch eine wirksame und durchsetzbare Bestimmung ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der zu ersetzenden Bestimmung am nächsten kommt. Dasselbe gilt sinngemäss für den Fall, dass diese AGB eine Regelungslücke enthalten sollten.

  • 10.5
    Auf diese AGB und allfällige aus oder im Zusammenhang mit dem Verhältnis zwischen Ticketcorner und dem Ticketkäufer sowie dem Verhältnis zwischen Ticketcorner und dem Nutzer entstehende Streitigkeiten ist ausschliesslich Schweizer Recht anwendbar, unter Ausschluss der kollisionsrechtlichen Bestimmungen und der Bestimmungen des UN-Kaufrechts (CISG).

  • 10.6
    Ausschliesslicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten zwischen Ticketcorner und Ticketkäufer sowie zwischen Ticketcorner und dem Nutzer ist der Sitz von Ticketcorner. Ticketcorner ist allerdings berechtigt, den Ticketkäufer wie auch den Nutzer an deren Domizil zu belangen.

Rümlang, 20. November 2023